Nachdem das Zugangserschwernis-Gesetz nun beschlossen ist, kommentieren einige Medien den Vorwurf der Zensur als lächerlich überzogen.
Bemerkung vorab: Das Gesetz wurde in der Ausschussfassung beschlossen, es kann inlusive Vergleich mit dem Entwurf der Bundesregierung hier eingesehen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf
Die Befürworter des Gesetzes scheinen eines nicht zu bemerken: Zensur für den guten Zweck ist auch Zensur! Ebenso wie Mord für den guten Zweck auch Mord ist. (Bsp.: Schwestern, die leidende Patienten „einschläfern”.) Gute Absichten sind kein objektives Kriterium an dem der Sinn von Gesetzen gemessen werden sollte.
Zum Problem wird das Gesetz, weil es Zensur erschreckend vereinfacht.
Ein Beispiel: Wenn in Zukunft jemand eine missliebige Seite vom Netz haben will, dann braucht er nur irgend einen Gesetzesverstoß auf der Seite zu finden. Im Zweifelsfall, indem man sich im Forum der Website anmeldet und den Verstoß selbst erzeugt. Dann wird gegen den Provider geklagt. Da Richter nicht unbedingt Ahnung vom Internet haben müssen, stehen die Chancen gut, dass dieser die Sperrung der Seite verlangt. In der Vergangenheit war das nicht zumutbar - mit dem neuen Gesetz besteht dieses Argument nicht mehr.
In drei Jahren läuft das Gesetz aus und muss neu beschlossen werden. Im Idealfall hat die Politik bis dahin eingesehen, dass Zensur keine Lösung des Problems ist, aber eine ganze Reihe neuer Probleme erzeugt. Mindestens ebenso wahrscheinlich ist meiner Meinung nach jedoch, dass bis dahin eine Reihe weiterer Sperrforderungen aufgelaufen sind, die in das Gesetz einfließen sollen.
Ganz nebenbei frage ich mich, wie der Erfolg oder Misserfolg der Sperren ermittelt werden soll. Es ist ja nie feststellbar, ob ein Nutzer, der die Sperre gesehen hat, diese nicht später einfach umgangen hat. Da von der Leyen auch in der Vergangenheit nicht davor zurückgeschreckt ist, unbelegte Behauptungen in den Raum zu stellen, ist zu befürchten, dass sich dieses Trauerspiel in drei Jahren wiederholt.