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Stura-Zeitung: Wie man sich selbst ein Bein stellt.

Samstag, 27. Juni 2009 | Autor:

In der Einleitung

Immer wie­der hören wir von Res­sen­ti­ments und Vor­ur­tei­len gegen­über stu­den­ti­schen Eltern und ihren Kin­dern. Beson­ders über Fra­gen, […] ob man denn für das Kind sor­gen kön­ne, kann man sich zuwei­len sehr ärgern.
[…]
Könn­te es denn nicht sein, dass für ein Kind Mar­ken­kla­mot­ten weni­ger zäh­len, als die lie­be­vol­le Zuwen­dung der Eltern? Muss man denn erst 40 Jah­re alt sien, um der Ver­ant­wor­tung für ein Kind gerecht wer­den zu können?

So weit, so gut, aber dann der letz­te Satz:

[…] [In] Leip­zig gibt es schät­zungs­wei­se 3000 Stu­die­ren­de mit Kind, dar­un­ter vie­le Allein­er­zie­hen­de!
[Anm. Her­vor­he­bung von mir]

Den Nach­satz hät­te man weg­las­sen kön­nen, wenn man vor­her extra das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein der Eltern betont. 😉

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Internetsperren

Samstag, 20. Juni 2009 | Autor:

Nach­dem das Zugangs­er­schwer­nis-Gesetz nun beschlos­sen ist, kom­men­tie­ren eini­ge Medi­en den Vor­wurf der Zen­sur als lächer­lich überzogen.

Bemer­kung vor­ab: Das Gesetz wur­de in der Aus­schuss­fas­sung beschlos­sen, es kann inlu­si­ve Ver­gleich mit dem Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung hier ein­ge­se­hen wer­den: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf

Die Befür­wor­ter des Geset­zes schei­nen eines nicht zu bemer­ken: Zen­sur für den guten Zweck ist auch Zen­sur! Eben­so wie Mord für den guten Zweck auch Mord ist. (Bsp.: Schwes­tern, die lei­den­de Pati­en­ten „ein­schlä­fern”.) Gute Absich­ten sind kein objek­ti­ves Kri­te­ri­um an dem der Sinn von Geset­zen gemes­sen wer­den sollte. 

Zum Pro­blem wird  das Gesetz, weil es Zen­sur erschre­ckend vereinfacht.

Ein Bei­spiel: Wenn in Zukunft jemand eine miss­lie­bi­ge Sei­te vom Netz haben will, dann braucht er nur irgend einen Geset­zes­ver­stoß auf der Sei­te zu fin­den. Im Zwei­fels­fall, indem man sich im Forum der Web­site anmel­det und den Ver­stoß selbst erzeugt. Dann wird gegen den Pro­vi­der geklagt. Da Rich­ter nicht unbe­dingt Ahnung vom Inter­net haben müs­sen, ste­hen die Chan­cen gut, dass die­ser die Sper­rung der Sei­te ver­langt. In der Ver­gan­gen­heit war das nicht zumut­bar - mit dem neu­en Gesetz besteht die­ses Argu­ment nicht mehr.

In drei Jah­ren läuft das Gesetz aus und muss neu beschlos­sen wer­den. Im Ide­al­fall hat die Poli­tik bis dahin ein­ge­se­hen, dass Zen­sur kei­ne Lösung des Pro­blems ist, aber eine gan­ze Rei­he neu­er Pro­ble­me erzeugt. Min­des­tens eben­so wahr­schein­lich ist mei­ner Mei­nung nach jedoch, dass bis dahin eine Rei­he wei­te­rer Sperr­for­de­run­gen auf­ge­lau­fen sind, die in das Gesetz ein­flie­ßen sollen.

Ganz neben­bei fra­ge ich mich, wie der Erfolg oder Miss­erfolg der Sper­ren ermit­telt wer­den soll. Es ist ja nie fest­stell­bar, ob ein Nut­zer, der die Sper­re gese­hen hat, die­se nicht spä­ter ein­fach umgan­gen hat. Da von der Ley­en auch in der Ver­gan­gen­heit nicht davor zurück­ge­schreckt ist, unbe­leg­te Behaup­tun­gen in den Raum zu stel­len, ist zu befürch­ten, dass sich die­ses Trau­er­spiel in drei Jah­ren wiederholt.

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IMK beschliesst, Killerspiele zu verbieten

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor:

Die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz hat beschlos­sen, Her­stel­lung und Ver­brei­tung von Kil­ler­spie­len zu ver­bie­ten. Her­stel­lung und Ver­brei­tung von Schuss­waf­fen bleibt natür­lich wei­ter­hin legal.

Hier eine prak­ti­sche Lis­te die­ser Innen­mi­nis­ter inklu­si­ve Parteizugehörigkeit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Innenministerkonferenz#Zusammensetzung 

Glück­li­cher­wei­se kön­nen die­se Papp­na­sen allein kein Gesetz machen.

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